Frage 1: Was ist eine Einnahmenüberschussrechnung?
Eine Einnahmenüberschussrechnung (kurz: EÜR) ist eine vereinfachte Methode der Gewinnermittlung für Freiberufler, Selbstständige und Kleingewerbetreibende. Sie dient der Ermittlung des steuerlichen Gewinns und basiert auf den tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben des Unternehmens.
Frage 2: Wann muss eine Einnahmenüberschussrechnung erstellt werden?
Die Einnahmenüberschussrechnung muss in der Regel für jedes Geschäftsjahr erstellt werden, sofern die Voraussetzungen für die Anwendung der EÜR vorliegen. Das Finanzamt kann jedoch unter bestimmten Umständen auch die Bilanzierung verlangen.
Frage 3: Welche Vorteile bietet eine Einnahmenüberschussrechnung?
Die EÜR bietet den Vorteil der einfachen und schnellen Gewinnermittlung sowie der geringeren Buchführungspflichten im Vergleich zur Bilanzierung. Zudem können auch Privatentnahmen und -einlagen berücksichtigt werden.
Frage 4: Welche Unterlagen werden für die Erstellung einer Einnahmenüberschussrechnung benötigt?
Für die Erstellung einer EÜR werden unter anderem die Geschäftsbücher, Bank- und Kassenunterlagen, Rechnungen, Belege für Betriebsausgaben, sowie Angaben zu den Umsätzen und zu den betrieblich genutzten Fahrzeugen benötigt.
Frage 5: In welcher Form muss die Einnahmenüberschussrechnung vorgelegt werden?
Die EÜR kann grundsätzlich formlos erstellt werden. Es ist jedoch ratsam, eine übersichtliche Vorlage zu verwenden, um alle relevanten Daten und Berechnungen übersichtlich darzustellen.
Frage 6: Gibt es eine Einnahmen-Grenze für die Anwendung der Einnahmenüberschussrechnung?
Ja, die Anwendung der EÜR ist an bestimmte Umsatzgrenzen geknüpft. Für das Jahr 2021 liegt die Grenze bei einem Jahresumsatz von 600.000 Euro (bzw. bei einem Gewinn von 60.000 Euro).
Frage 7: Kann die Einnahmenüberschussrechnung auch elektronisch übermittelt werden?
Ja, die EÜR kann elektronisch übermittelt werden. Hierfür steht das Elster-Verfahren zur Verfügung, bei dem die Daten zur EÜR verschlüsselt an das Finanzamt übermittelt werden.
Frage 8: Worauf sollte bei der Erstellung einer Einnahmenüberschussrechnung geachtet werden?
Bei der Erstellung der EÜR ist darauf zu achten, alle relevanten Einnahmen und Ausgaben korrekt zu erfassen und entsprechend den steuerlichen Vorschriften zu verbuchen. Zudem sollte die EÜR verständlich und nachvollziehbar aufgebaut sein.
Frage 9: Kann eine Einnahmenüberschussrechnung auch nachträglich geändert werden?
Ja, eine EÜR kann grundsätzlich auch nachträglich geändert werden. Es ist jedoch wichtig, eventuelle Änderungen und Korrekturen genau zu dokumentieren und dem Finanzamt mitzuteilen.
Frage 10: Gibt es Software oder Vorlagen für die Erstellung einer Einnahmenüberschussrechnung?
Ja, es gibt diverse Software und Vorlagen, die bei der Erstellung einer EÜR behilflich sein können. Diese bieten eine strukturierte Erfassung der Daten sowie automatische Berechnungen und können die Erstellung der EÜR erleichtern.
Dies waren die 10 häufig gestellten Fragen zur Einnahmenüberschussrechnung. Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.