Öffnen – Lohnabrechnung Minijob Vorlage Excel

Vorlage und Muster für Lohnabrechnung Minijob – Öffnen im Excel (.xlsx) und SpreadSheet


Vorlage und Muster für Lohnabrechnung Minijob



Lohnabrechnung Minijob
Vorlage – Muster
Excel – Spreadsheet
Bewertung: ⭐⭐⭐⭐⭐ 4.57
Ergebnisse – 878

Frage 1: Was ist ein Minijob?

Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung, bei der der Verdienst des Arbeitnehmers eine bestimmte monatliche Grenze nicht überschreitet.

Frage 2: Wie hoch ist die monatliche Verdienstgrenze für einen Minijob?

Die monatliche Verdienstgrenze für einen Minijob beträgt 450 Euro. Bei der Berechnung werden neben dem Grundgehalt auch Sachbezüge und Trinkgelder berücksichtigt.

Frage 3: Sind Minijobber rentenversicherungspflichtig?

Ja, seit dem 1. Januar 2013 sind Minijobber rentenversicherungspflichtig. Der Arbeitgeber führt automatisch einen Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung ab.

Frage 4: Wie hoch ist der pauschale Rentenversicherungsbeitrag für Minijobber?

Der pauschale Rentenversicherungsbeitrag für Minijobber beträgt 15% des Verdienstes. Davon trägt der Arbeitgeber 13,7% und der Minijobber 1,3%.

Frage 5: Muss ein Minijobber Lohnsteuer zahlen?

Minijobber können sich von der Lohnsteuer befreien lassen, indem sie einen Antrag auf Steuerklasse 6 stellen. Alternativ können sie auch eine Lohnsteuerkarte vorlegen.

Frage 6: Gibt es einen Mindestlohn für Minijobber?

Ja, seit dem 1. Januar 2021 gilt auch für Minijobber der gesetzliche Mindestlohn. Derzeit beträgt er 9,60 Euro pro Stunde.

Frage 7: Wie erfolgt die Lohnabrechnung bei einem Minijob?

Die Lohnabrechnung bei einem Minijob erfolgt in der Regel monatlich und muss bestimmte Angaben enthalten, wie den Bruttobetrag, die Abzüge für Sozialversicherungen und Steuern sowie den Nettobetrag.

Frage 8: Muss ein Minijobber Urlaubsanspruch haben?

Ja, auch Minijobber haben einen gesetzlichen Urlaubsanspruch. Dieser richtet sich nach den Arbeitstagen pro Woche und beträgt pro Jahr mindestens 24 Werktage.

Frage 9: Kann ein Minijobber krankheitsbedingt ausfallen?

Ja, auch Minijobber können krankheitsbedingt ausfallen. In diesem Fall haben sie Anspruch auf Entgeltfortzahlung für einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen pro Krankheitsfall.

Frage 10: Welche Unterlagen müssen für die Lohnabrechnung eines Minijobbers aufbewahrt werden?

Arbeitgeber müssen die Lohnabrechnungen und Lohnunterlagen der Minijobber für mindestens zwei Jahre aufbewahren. Dazu gehören beispielsweise die Lohnsteuerbescheinigungen, Sozialversicherungsmeldungen und Vertragsunterlagen.