Vorlage und Muster für Werbungskosten – Öffnen im Excel (.xlsx) und SpreadSheet
Vorlage und Muster für Werbungskosten
Werbungskosten |
Vorlage – Muster |
Excel – Spreadsheet |
Bewertung: ⭐⭐⭐⭐⭐ 4.30 |
Ergebnisse – 7653 |
- Frage 1: Was sind Werbungskosten?
- Werbungskosten sind Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Erzielung von Einnahmen stehen und steuerlich abzugsfähig sind. Sie können zum Beispiel Ausgaben für Arbeitsmittel, Fortbildungen oder Fachliteratur umfassen.
- Frage 2: Welche Ausgaben gehören zu den Werbungskosten?
- Zu den Werbungskosten können unter anderem Fahrtkosten, Reisekosten, Bewerbungskosten, Ausgaben für Arbeitskleidung, Kosten für die Kontoführung, Beiträge zu Berufsverbänden oder Versicherungen zählen. Eine genaue Aufstellung finden Sie in der Werbungskosten-Pauschbetrag-Tabelle.
- Frage 3: Wie werden Werbungskosten steuerlich geltend gemacht?
- Um Werbungskosten steuerlich geltend zu machen, müssen diese in der Steuererklärung angegeben werden. Hierfür gibt es verschiedene Anlageformulare, wie die Anlage N für Arbeitnehmer oder die Anlage EÜR für Selbstständige. Die Ausgaben müssen durch entsprechende Belege nachgewiesen werden.
- Frage 4: Gibt es einen Höchstbetrag für Werbungskosten?
- Nein, grundsätzlich gibt es keinen Höchstbetrag für Werbungskosten. Allerdings gibt es bei bestimmten Ausgaben, wie beispielsweise bei den Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer, bestimmte Höchstgrenzen und Beschränkungen.
- Frage 5: Wie lange können Werbungskosten rückwirkend geltend gemacht werden?
- Werbungskosten können bis zu vier Jahre rückwirkend geltend gemacht werden. Für die Veranlagung des Jahres 2021 können also noch Ausgaben aus den Jahren 2017 bis 2020 berücksichtigt werden.
- Frage 6: Gilt die 1.000 Euro-Pauschale für Werbungskosten noch?
- Nein, die 1.000 Euro-Pauschale für Werbungskosten wurde abgeschafft. Seit 2020 wird der Werbungskosten-Pauschbetrag automatisch berücksichtigt und beträgt 1.000 Euro für alle Steuerpflichtigen.
- Frage 7: Gibt es spezielle Werbungskosten für Studenten?
- Ja, Studenten können unter bestimmten Voraussetzungen Ausgaben für ihr Studium als Werbungskosten geltend machen. Dazu zählen beispielsweise Studiengebühren, Kosten für Fachliteratur oder Fahrtkosten zur Uni.
- Frage 8: Kann ich auch Werbungskosten geltend machen, wenn ich keinen Nachweis habe?
- Nein, grundsätzlich müssen Werbungskosten durch entsprechende Belege nachgewiesen werden. Ohne Nachweis können die Ausgaben in der Regel nicht steuerlich berücksichtigt werden.
- Frage 9: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Werbungskosten absetzen zu können?
- Um Werbungskosten absetzen zu können, müssen diese im Zusammenhang mit der Erzielung von Einnahmen stehen und in einer Einkunftsart anfallen. Außerdem müssen sie durch entsprechende Belege nachgewiesen werden können.
- Frage 10: Können auch Arbeitslosengeld und Krankengeld als Werbungskosten geltend gemacht werden?
- Nein, Arbeitslosengeld und Krankengeld zählen nicht zu den Werbungskosten. Sie sind steuerfrei und dürfen deshalb nicht als abzugsfähige Ausgaben angegeben werden.